Hitzefrei
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
aufgrund vermehrter Nachfrage möchte ich Sie über die Hitzefrei-Regelung informieren.
Rechtlich ist geregelt: Werden um 10 Uhr 25°C Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25°C gemessen, soll nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden, sofern in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eingetreten ist.
Die Entscheidung über hitzefrei trifft jede Schule eigenverantwortlich. Die Schulleitung kann Unterrichtszeiten verkürzen, den Unterricht umorganisieren oder hitzefrei geben.
Es ist der Bausubstanz unseres Gebäudes geschuldet, dass es nach mehreren heißen Tagen auch bei anschließenden kühleren Tagen im Gebäude noch sehr warm sein kann. Daher ist dann ein "hitzefrei" an diesen Tagen oft nicht sofort klar nachvollziehbar, aber aufgrund der obigen Regelungen dennoch notwendig.
Die Schulleitung